Welche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Psychotherapie?

Posted on Nov. 23. 2020 • 2 min read

Aepsy Liste der grössten Zusatzversicherungen der Schweiz (über 100'000 Versicherte) und ihre Kostenbeteiligung an der Psychotherapie. Therapeutenlisten werden aufgeführt, wenn vorhanden:

CSS

  • Alternativ-Versicherung myFlex; Übernahme von 75% der Kosten

    • bis max. CHF 1000.- / Kj. im Balance-Modell

    • bis max. CHF 3000.- / Kj. im Premium-Modell

  • Es wird keine ärztliche Anordnung vorausgesetzt

  • Therapeutenliste CSS: Wird nicht herausgegeben, Psychotherapeuten werden nach geographischer Nähe zugewiesen

## Concordia

  • DIVERSA; Übernahme von 75% der Kosten

    • bis max. CHF 2000.- / 3 Jahre im normalen Modell

    • bis max. CHF 2000.- / 3 Jahre im Care-Modell

    • bis max. CHF 3000.- / 3 Jahre im Plus-Modell

    • bis max. CHF 3000.- / 3 Jahre im Premium-Modell

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Concordia: Mitglieder des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) oder auf der Liste von santésuisse aufgeführt

## Swica

  • COMPLETA TOP; 90% bis CHF 50.- pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Therapeuten

  • OPTIMA; + CHF 25.-, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Therapeuten

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Swica: Mitglieder, die auf der Liste von santésuisse aufgeführt sind und Psychotherapeuten FSP gemäss FSP Register

## Assura

  • COMPLEMENTA EXTRA: bis max. CHF 1500.- / Jahr

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Assura: Mitglieder, die auf der Liste von santésuisse aufgeführt sind

## Helsana

  • TOP: Übernahme von 75% der Kosten bis max. CHF 3000.- / Jahr

  • COMPLETA: Übernahme von 75% der Kosten bis max. CHF 4500.- / Jahr

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Helsana: Zur Therapeutenliste der Helsana

Atupri

  • Mivita: Übernahme von 60% der Kosten

    • bis max. CHF 1000.- / Kj. im Reala-Modell

    • bis max. CHF 1500.- / Kj. im Extensa-Modell

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Atupri: Anerkannt sind Psychologen und weitere Fachpersonen, die im Besitz einer kantonalen Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung oder Mitglied eines der folgenden Verbände sind: Schweizerischer Psychotherapeuten­Verband (SPV); Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP); Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)

KPT

  • Krankenpflege-Plus: Übernahme der Kosten bis max. CHF 1600.- innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.- pro Sitzung

  • Krankenpflege-Comfort: Übernahme der Kosten bis max. CHF 1600.- innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.- pro Sitzung

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste KPT: Therapeuten müssen Mitglied des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) oder Psychotherapeut FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) sein

ÖKK

  • ÖKK START: Übernahme von 50% der Kosten bis CHF 1000.- / Kj.

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste ÖKK: Eine Liste wird nicht ausgehändigt; der Psychotherapeut muss zusätzlich über eine kantonale Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung verfügen

## Sanitas

  • Classic: Übernahme von 80% der Kosten bis max. 1000.- pro Kj.

  • Family: Übernahme von 80% der Kosten bis max. 1000.- pro Kj.

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Sanitas: Keine Liste vorhanden, Therapeut muss Mitglied der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) sein

Groupe Mutuel und Avenir

  • Heilungskosten-Zusatzversicherung

    • Stufe 1: Übernahme von CHF 500 / Kj.

    • Stufe 2: Übernahme von CHF 600 / Kj.

    • Stufe 3: Übernahme von CHF 700 / Kj.

    • Stufe 4: Übernahme von CHF 800 / Kj.

  • Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Groupe Mutuel: Die Krankenkasse muss kontaktiert werden, um abzuklären, ob der/die betreffende Therapeut/in anerkannt ist

Visana

  • Basic: Übernahme von CHF 60.- / Sitzung für die ersten 20 Sitzungen, danach CHF 50.- / Sitzungen für 40 weitere Sitzungen

  • Ambulant II: Übernahme von CHF 60.- / Sitzung für die ersten 20 Sitzungen, danach CHF 50.- / Sitzungen für 40 weitere Sitzungen

  • Ambulant III: Übernahme von 80% bis max. CHF 5000.- / Jahr; bei Ärzten im Ausstand 90%

  • Es wird keine ärztliche Anordnung vorausgesetzt

  • Therapeutenliste Visana: Zur Therapeutenliste von Visana

Alle aufgeführten Daten wurden aktuell erhoben oder im November 2020 aktualisiert.

Änderungen durch die Krankenkassen bleiben vorbehalten. Jede Haftung wird ausgeschlossen.

Aepsy

November 2020

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