Pour les psychologues
Welche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Psychotherapie?
Aepsy Liste der grössten Zusatzversicherungen der Schweiz (über 100'000 Versicherte) und ihre Kostenbeteiligung an der Psychotherapie. Therapeutenlisten werden aufgeführt, wenn vorhanden:
CSS
Alternativ-Versicherung myFlex; Übernahme von 75% der Kosten
bis max. CHF 1000.- / Kj. im Balance-Modell
bis max. CHF 3000.- / Kj. im Premium-Modell
Es wird keine ärztliche Anordnung vorausgesetzt
Therapeutenliste CSS: Wird nicht herausgegeben, Psychotherapeuten werden nach geographischer Nähe zugewiesen
Concordia
DIVERSA; Übernahme von 75% der Kosten
bis max. CHF 2000.- / 3 Jahre im normalen Modell
bis max. CHF 2000.- / 3 Jahre im Care-Modell
bis max. CHF 3000.- / 3 Jahre im Plus-Modell
bis max. CHF 3000.- / 3 Jahre im Premium-Modell
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Concordia: Mitglieder des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) oder auf der Liste von santésuisse aufgeführt
Swica
COMPLETA TOP; 90% bis CHF 50.- pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Therapeuten
OPTIMA; + CHF 25.-, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Therapeuten
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Swica: Mitglieder, die auf der Liste von santésuisse aufgeführt sind und Psychotherapeuten FSP gemäss FSP Register
Assura
COMPLEMENTA EXTRA: bis max. CHF 1500.- / Jahr
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Assura: Mitglieder, die auf der Liste von santésuisse aufgeführt sind
Helsana
TOP: Übernahme von 75% der Kosten bis max. CHF 3000.- / Jahr
COMPLETA: Übernahme von 75% der Kosten bis max. CHF 4500.- / Jahr
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Helsana: Zur Therapeutenliste der Helsana
Atupri
Mivita: Übernahme von 60% der Kosten
bis max. CHF 1000.- / Kj. im Reala-Modell
bis max. CHF 1500.- / Kj. im Extensa-Modell
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Atupri: Anerkannt sind Psychologen und weitere Fachpersonen, die im Besitz einer kantonalen Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung oder Mitglied eines der folgenden Verbände sind: Schweizerischer PsychotherapeutenVerband (SPV); Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP); Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
KPT
Krankenpflege-Plus: Übernahme der Kosten bis max. CHF 1600.- innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.- pro Sitzung
Krankenpflege-Comfort: Übernahme der Kosten bis max. CHF 1600.- innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.- pro Sitzung
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste KPT: Therapeuten müssen Mitglied des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) oder Psychotherapeut FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) sein
ÖKK
ÖKK START: Übernahme von 50% der Kosten bis CHF 1000.- / Kj.
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste ÖKK: Eine Liste wird nicht ausgehändigt; der Psychotherapeut muss zusätzlich über eine kantonale Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung verfügen
Sanitas
Classic: Übernahme von 80% der Kosten bis max. 1000.- pro Kj.
Family: Übernahme von 80% der Kosten bis max. 1000.- pro Kj.
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Sanitas: Keine Liste vorhanden, Therapeut muss Mitglied der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) sein
Groupe Mutuel und Avenir
Heilungskosten-Zusatzversicherung
Stufe 1: Übernahme von CHF 500 / Kj.
Stufe 2: Übernahme von CHF 600 / Kj.
Stufe 3: Übernahme von CHF 700 / Kj.
Stufe 4: Übernahme von CHF 800 / Kj.
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Groupe Mutuel: Die Krankenkasse muss kontaktiert werden, um abzuklären, ob der/die betreffende Therapeut/in anerkannt ist
Visana
Basic: Übernahme von CHF 60.- / Sitzung für die ersten 20 Sitzungen, danach CHF 50.- / Sitzungen für 40 weitere Sitzungen
Ambulant II: Übernahme von CHF 60.- / Sitzung für die ersten 20 Sitzungen, danach CHF 50.- / Sitzungen für 40 weitere Sitzungen
Ambulant III: Übernahme von 80% bis max. CHF 5000.- / Jahr; bei Ärzten im Ausstand 90%
Es wird keine ärztliche Anordnung vorausgesetzt
Therapeutenliste Visana: Zur Therapeutenliste von Visana
Alle aufgeführten Daten wurden aktuell erhoben oder im November 2020 aktualisiert.
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Aepsy
November 2020