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Für Psycholog:innen
Welche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Psychotherapie?
Aepsy Liste der grössten Zusatzversicherungen der Schweiz (über 100'000 Versicherte) und ihre Kostenbeteiligung an der Psychotherapie. Therapeutenlisten werden aufgeführt, wenn vorhanden:
CSS
Alternativ-Versicherung myFlex; Übernahme von 75% der Kosten
bis max. CHF 1000.- / Kj. im Balance-Modell
bis max. CHF 3000.- / Kj. im Premium-Modell
Es wird keine ärztliche Anordnung vorausgesetzt
Therapeutenliste CSS: Wird nicht herausgegeben, Psychotherapeuten werden nach geographischer Nähe zugewiesen
Concordia
DIVERSA; Übernahme von 75% der Kosten
bis max. CHF 2000.- / 3 Jahre im normalen Modell
bis max. CHF 2000.- / 3 Jahre im Care-Modell
bis max. CHF 3000.- / 3 Jahre im Plus-Modell
bis max. CHF 3000.- / 3 Jahre im Premium-Modell
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Concordia: Mitglieder des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) oder auf der Liste von santésuisse aufgeführt
Swica
COMPLETA TOP; 90% bis CHF 50.- pro Sitzung, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Therapeuten
OPTIMA; + CHF 25.-, max. 60 Sitzungen pro Jahr bei SWICA-anerkannten Therapeuten
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Swica: Mitglieder, die auf der Liste von santésuisse aufgeführt sind und Psychotherapeuten FSP gemäss FSP Register
Assura
COMPLEMENTA EXTRA: bis max. CHF 1500.- / Jahr
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Assura: Mitglieder, die auf der Liste von santésuisse aufgeführt sind
Helsana
TOP: Übernahme von 75% der Kosten bis max. CHF 3000.- / Jahr
COMPLETA: Übernahme von 75% der Kosten bis max. CHF 4500.- / Jahr
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Helsana: Zur Therapeutenliste der Helsana
Atupri
Mivita: Übernahme von 60% der Kosten
bis max. CHF 1000.- / Kj. im Reala-Modell
bis max. CHF 1500.- / Kj. im Extensa-Modell
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Atupri: Anerkannt sind Psychologen und weitere Fachpersonen, die im Besitz einer kantonalen Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung oder Mitglied eines der folgenden Verbände sind: Schweizerischer PsychotherapeutenVerband (SPV); Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP); Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
KPT
Krankenpflege-Plus: Übernahme der Kosten bis max. CHF 1600.- innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.- pro Sitzung
Krankenpflege-Comfort: Übernahme der Kosten bis max. CHF 1600.- innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.- pro Sitzung
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste KPT: Therapeuten müssen Mitglied des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) oder Psychotherapeut FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) sein
ÖKK
ÖKK START: Übernahme von 50% der Kosten bis CHF 1000.- / Kj.
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste ÖKK: Eine Liste wird nicht ausgehändigt; der Psychotherapeut muss zusätzlich über eine kantonale Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung verfügen
Sanitas
Classic: Übernahme von 80% der Kosten bis max. 1000.- pro Kj.
Family: Übernahme von 80% der Kosten bis max. 1000.- pro Kj.
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Sanitas: Keine Liste vorhanden, Therapeut muss Mitglied der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) sein
Groupe Mutuel und Avenir
Heilungskosten-Zusatzversicherung
Stufe 1: Übernahme von CHF 500 / Kj.
Stufe 2: Übernahme von CHF 600 / Kj.
Stufe 3: Übernahme von CHF 700 / Kj.
Stufe 4: Übernahme von CHF 800 / Kj.
Eine ärztliche Anordnung wird vorausgesetzt
Therapeutenliste Groupe Mutuel: Die Krankenkasse muss kontaktiert werden, um abzuklären, ob der/die betreffende Therapeut/in anerkannt ist
Visana
Basic: Übernahme von CHF 60.- / Sitzung für die ersten 20 Sitzungen, danach CHF 50.- / Sitzungen für 40 weitere Sitzungen
Ambulant II: Übernahme von CHF 60.- / Sitzung für die ersten 20 Sitzungen, danach CHF 50.- / Sitzungen für 40 weitere Sitzungen
Ambulant III: Übernahme von 80% bis max. CHF 5000.- / Jahr; bei Ärzten im Ausstand 90%
Es wird keine ärztliche Anordnung vorausgesetzt
Therapeutenliste Visana: Zur Therapeutenliste von Visana
Alle aufgeführten Daten wurden aktuell erhoben oder im November 2020 aktualisiert.
Änderungen durch die Krankenkassen bleiben vorbehalten. Jede Haftung wird ausgeschlossen.
Aepsy
November 2020