Registrierungs- und Annullierungsrichtlinien

Zuletzt aktualisiert am 11.04.2023

Registrierungsrichtlinien

Die Qualität der Plattform und der Community hat bei Aepsy höchste Priorität. Zur Erfüllung dieser Ansprüche wurde ein eigenes Selektionsverfahren entwickelt und gewisse Standards festgelegt. Für die Registrierung auf der Plattform werden psychologische Anbieter:innen darum auf verschiedene Aufnahmekriterien geprüft.

  1. Aepsy setzt die Erfüllung der jeweiligen Ausbildungsvoraussetzungen für das Anbieten psychologischer Dienstleistungen gemäss nationalen Standards voraus.
  2. Aepsy setzt relevante praktische Erfahrung im Bereich der Psychologie voraus, um eine angemessene Expertise und Kompetenz in der Arbeit mit Klient:innen zu gewährleisten.
  3. Von Vorteil ist die Mitgliedschaft bei einem Berufsverband (z.B. FSP, SBAP oder ASP etc.). Auch wenn nicht erforderlich, wird das Vorliegen einer Mitgliedschaft von Aepsy als positiver Indikator für die Qualität von psychologischen Anbieter:innen angesehen.
  4. Aepsy verlangt zusätzlich die Erfüllung weiterer Kriterien, die des Gesetzes in der Schweiz wegen aufgestellt wurden oder einen potentiellen Missbrauch der Plattform verhindern sollen.

Um die Erfüllung dieser Kriterien zu verifizieren, behält Aepsy sich das Recht vor, den Upload von diversen Dokumenten, Zertifikaten und Bestätigungen zu verlangen. Darunter folgende:

  • Die Bestätigung bzw. das Diplom des höchsten anerkannten Titels (z.B. MSc in Psychologie, Weiterbildung in Psychotherapie, etc.). Möchten psychologische Anbieter:innen psychotherapeutische Leistungen auf der Plattform anbieten, kann statt des höchsten anerkannten Titels eine in der Schweiz anerkannte Berufsausübungsbewilligung zur Verifizierung hochgeladen werden.
  • Der Lebenslauf zur Verifizierung der Arbeitserfahrung, schulische Weiterbildungen oder andere relevante Erfahrung.
  • Der Strafregisterauszug, wobei dieser beim Zeitpunkt des Uploads nicht älter als 3 Monate sein darf. Für Psychotherapeut:innen, die ihre Berufsausübungsbewilligung hochgeladen haben, ist die Einreichung des Strafregisterauszugs fakultativ, da sie im Prozess zur Erlangung der Bewilligung bereits eingefordert wird.
  • Die offizielle Bestätigung der Selbstständigkeit (z.B. über SVA) bei psychologischen Anbieter:innen mit einem jährlichen Verdienst über die Aepsy Plattform von mehr als CHF 2300.-. Diese Bestätigung verdeutlicht die Rolle der Aepsy Plattform als Vermittlerin. Aepsy tritt in keiner Hinsicht als Arbeitgeber:in der psychologischen Anbieter:innen auf.

Annulierungsrichtlinien

  • Für die Vereinbarung zwischen psychologische Anbieter:innen und Aepsy besteht keine Kündigungsfrist. Dies bedeutet, dass der Vertrag zwischen einer psychologischen Anbieterin oder einem psychologischen Anbieter und Aepsy jederzeit von beiden Parteien auf das Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden kann.
  • Psychologische Anbieter:innen können jederzeit die Löschung des Profils beantragen. Aepsy wird diesem Antrag, nach einer angemessenen Übergangsfrist zur Abwicklung offener Anfragen und/oder Klient:innen-Beziehungen, folge leisten. Aepsy behält sich das Recht vor, dass anonymisierte Metadaten zur Verbesserung der Plattform weiterverwendet werden können.
  • Aepsy setzt eine strikte Einhaltung der vereinbarten Sitzungen mit Klient:innen voraus. Bei Nichteinhaltung der Termine kann das Konto des psychologischen Anbieters oder der psychologischen Anbieterin auch vor einer offiziellen Kündigung ohne Entschädigungsfolgen dauerhaft gesperrt werden.

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